Kontakt zum Jugendamt
Eltern/Sorgeberechtigte wenden sich an das für Sie zuständige Jugendamt, wenn sie Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder wünschen. Auch Kinder und Jugendliche können sich mit ihren Anliegen/Problemen an das Jugendamt wenden. Im Jugendamt findet – soweit seitens der Familie möglich – mit allen Beteiligten eine Klärung statt, ob und wenn ja welche Unterstützung hilfreich sein könnte. Das Jugendamt schlägt bei Bedarf ein passendes Hilfeangebot aus dem Spektrum der Kinder- und Jugendhilfe vor. Grundsätzlich haben die Eltern/Sorgeberechtigten bei der Auswahl geeigneter Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, die die gesuchte Hilfe anbieten, ein Wunsch- und Wahlrecht.
Anfrage bei St. Joseph
Die Anfrage bei uns für einen Platz in der Tagesgruppe, einer Wohngruppe o.a. erfolgt durch das Jugendamt. Dafür wendet sich das Jugendamt an unsere AnsprechpartnerInnen und gibt erste Hinweise, worauf es bei dieser Familie bzw. diesem Kind/dieser Jugendlichen voraussichtlich ankommt.
Hier geht es zum Formular „Aufnahmeantrag für Jugendämter“
Informationsgespräch in St. Joseph
Wenn wir einen Platz für das Kind/die Jugendliche in unserer angefragten Gruppe anbieten können, laden wir zu einem Informationsgespräch ein. Mit den Eltern/Sorgeberechtigten, dem Kind/Jugendlichen und dem Jugendamt lernen wir uns kennen und versuchen herauszufinden, inwiefern unser Angebot zu dem Bedarf der Familie bzw. des Kindes/Jugendlichen passt. Gerne zeigen wir unsere Räume. Zum Ende des Gesprächs tauschen wir Kontaktdaten aus und vereinbaren das weitere Vorgehen.
Einblick in den Gruppenalltag: Hospitation
Damit das Kind/die Jugendliche eine gute Entscheidung für oder gegen unser Angebot treffen kann und wir noch offene Fragen klären können, vereinbaren wir in der Regel, dass es einen Nachmittag mit den anderen Kindern/Jugendlichen in der Gruppe verbringt. Nicht in allen Fällen ist solch eine Hospitation jedoch sinnvoll – den Bedarf besprechen wir gemeinsam mit allen Beteiligten.
Entscheidung für/gegen eine Aufnahme
Wir melden uns mit allen Beteiligten (Eltern/Sorgeberechtigte, Kind/Jugendlicher, Jugendamt, St. Joseph) zurück, wie die jeweilige Entscheidung ausgefallen ist. Bei allseitiger Zustimmung werden ein Hilfeplangespräch und ein Aufnahmezeitpunkt vereinbart.
Hilfeplangespräch und Aufnahme
Beim Hilfeplangespräch setzen sich – soweit seitens der Familie möglich – alle Beteiligten (Eltern/Sorgeberechtigte, Kind/Jugendlicher, Jugendamt, St. Joseph) zusammen. Gemeinsam werden Ziele für die Hilfe vereinbart und Absprachen für die Aufnahme getroffen. Die nächsten Hilfeplangespräche finden in der Regel drei Monate nach Hilfebeginn und dann halbjährlich statt.
Bitte sprechen Sie uns an, falls im Einzelfall Abweichungen von diesem Vorgehen erforderlich sind.